Definition und Aufgaben

 

Bezirkssachbearbeiter Nachrichtendienst

Die Bezirkssachbearbeiterin bzw. der Bezirkssachbearbeiter hat den Bezirksfeuerwehrkommandanten in allen Belangen ihres jeweiligen Sachgebietes zu beraten und zu unterstützen. Sie werden nur in seinem Auftrag tätig.

 

Zu den Aufgaben der Bezirkssachbearbeiter zählen insbesondere:

 

  • Die Tätigkeit der Abschnittssachbearbeiter zu koordinieren und zu unterstützen,
  • Informationen über Lehrbehelfe der NÖ Landes-Feuerwehrschule, Fachbücher und Fachschriften zu beschaffen und Auskünfte, das Sachgebiet betreffend, zu erteilen,
  • den Besuch von Ausbildungsveranstaltungen (Module) anzuregen,
  • bei der Ausarbeitung von Lehr-, Lern- und Übungsbehelfen behilflich zu sein,
  • die Planung und Durchführung von Übungen und Schulungen im Bereiche des Sachgebietes zu unterstützen,
  • Karteiführung über die im entsprechenden Sachgebiet ausgebildeten Feuerwehrmitglieder und über die vorhandenen Geräte,
  • Beratung und Fortbildung der Feuerwehren, das Sachgebiet betreffend,
  • Mitarbeit im Bezirksführungsstab (sofern erforderlich)
  • bei der Erstellung von Alarm- und Einsatzplänen, das Sachgebiet betreffend, mitzuarbeiten.

 

Abschnittssachbearbeiter Nachrichtendienst

Die Abschnittssachbearbeiterin bzw. der Abschnittssachbearbeiter Nachrichtendienst hat den Abschnittsfeuerwehrkommandanten in allen Belangen ihres bzw. seines Sachgebietes zu beraten und zu unterstützen. Sie bzw. er werden nur in seinem Auftrag tätig.

 

Zu den Aufgaben der Abschnittssachbearbeiter zählen insbesondere:

 

  • Die Sachbearbeiter in den Feuerwehren zu unterstützen,
  • den Besuch von Ausbildungsveranstaltungen (Module) anzuregen,
  • die Planung und Durchführung von Übungen und Schulungen zu unterstützen,
  • Beratung, Information und Fortbildung der Feuerwehren, das Sachgebiet betreffend,
  • Zusammenarbeit mit dem Bezirkssachbearbeiter.

 

Sachbearbeiter in den Feuerwehren

Die Sachbearbeiterin bzw. der Sachbearbeiter Nachrichtendienst hat den Feuerwehrkommandanten in allen Belangen ihres bzw. seines Sachgebietes zu beraten und zu unterstützen. Sie bzw. er wird nur in seinem Auftrag tätig.

 

Zu den Aufgaben der Sachbearbeiter zählen insbesondere:

 

  • Im Rahmen des Aufgabenumfanges die Geräte zu warten, sofern dies technisch möglich und rechtlich zulässig ist, ansonsten sind die erforderlichen Maßnahmen im Einvernehmen mit dem Feuerwehrkommandanten durch geeignete Fachwerkstätten in die Wege zu leiten,
  • die hierfür geeigneten bzw. ausgebildeten Feuerwehrmitglieder zu schulen und mit ihnen zu üben,
  • alle administrativen Arbeiten für das Sachgebiet im Einvernehmen mit dem Feuerwehrkommandanten durchzuführen.

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